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Antrag an das MNLUR auf eine gemeinsame Uhu-Landes-Bestandsuntersuchung
Der Uhu, ab 1981 wieder eingeführt im Lande, wurde im Dezember 2010 ebenfalls aus der Roten Liste entlassen. Bei den Brutbestandszahlen sind für das Land aber lediglich 400 angegeben. Eine renommierte Quelle dafür fehlt. So schrieb ich am 02.02.2011 an die Abteilungsleiterin Margret Brahms ein Ersuchen für eine gemeinsame Landesbestandsaufnahme beim Uhu. Dazu teilte ich ferner mit, „dass solche Daten uns überraschten, wir dahinter nach wie vor Unwissenheit, sicherlich auch Unfähigkeit vermuten, manchmal Verschlagenheit und Arroganz durchscheint, woran auch einige Ihrer Mitarbeiter nicht unbeteiligt sind. Gegen so viel Unkenntnis bzw. Unverstand anzuforschen und über Veröffentlichungen zu versuchen, einen höheren Erkenntnisstand zu vermitteln, so jetzt meine Schlussfolgerung, ist vermutlich gar nicht möglich. Nun habe ich überlegt, ob und wie man an diesem Zustand mit offenkundigen Defiziten etwas ändern könnte. Dabei möchte ich auf den Uhu zurückkommen. Die Brutbestandsangabe von 400 Paaren ist einfach erfunden, absolut realitätsfern, entbehrt Erfassungs-Praxis und Kenntnis zur Brut- und Populationsbiologie dieser Art. Für diese Behauptung möchte ich nun den Beweis antreten! Wenn ich aber jetzt die dafür erforderlichen Erhebungen erneut alleine durchführe, wird es vermutlich wieder nicht geglaubt, dass es viel mehr Uhubrutpaare sind (auch sein müssen!). Deshalb schlage ich vor, dass Sie einen Ihrer Mitarbeiter bestimmen, mit dem dieses gemeinsam durchgeführt wird. Die von uns gemeinsam ermittelten Ergebnisse werden danach dann bestimmt die Akzeptanz wenigstens Ihres Hauses finden. Der Landkreis Dithmarschen ist in Bezug auf den Uhu von uns sehr gut untersucht. So dass ich jedes Paar und viele, ohne lange suchen zu müssen, vorzeigen kann. Das sollte die Sache ganz wesentlich leichtern und den Aufwand in Grenzen halten. Für mich und weitere Helfer vor Ort entstehen Ihnen dadurch keine Kosten“. Frau Brahms antwortete am 21.02.2011 u.a.: „Ihren Vorschlag zur Erfassung der Uhupopulation vermag ich nicht aufzugreifen. Das Personal für Erfassungsarbeiten steht nicht zur Verfügung. Wir müssen daher überwiegend auf ehrenamtliche Arbeiten bauen“. Ich interpretiere es so, dass sie es nicht will und glaubt, mit dem Status Quo gut leben zu können, was ja irgendwie auch bedeutet, dass es völlig egal ist, welche Zahl dort angegeben ist. Sie darf nur möglichst nicht angezweifelt werden. Uns kann es aber nicht egal sein. Gibt es doch eine Gruppe, die besser als alle anderen weiß, dass es viele sind und sie deshalb vergiften und schießen, wo sie sie antreffen!
Wanderfalke aus der Roten Liste der gefährdeten Vogelarten entlassen
Wir hätten uns diese Feder gerne an den Hut gesteckt, wenn es denn der Wahrheit entspräche. So hat uns das dann einfach umgehauen, weil es ohne jede Vorwarnung geschah. Der zuständigen Ministerin schrieb ich daraufhin am nächsten Tag u.a. folgendes: „So muss ich für den Wanderfalken feststellen, dass die Bewertung weder fachgerecht, noch sorgfältig genug vorgenommen wurde. Dabei wurde schon früher deutlich, dass die Autoren das Thema Wanderfalken nicht beherrschen, obwohl sie dazu durch ihre Aufgabe verpflichtet gewesen wären. So ist die Bewertung denn auch nicht ohne Arroganz und lässt jegliche Sorgfalt vermissen, zu der die Autoren aufgrund der Bedeutung und Handhabung solcher Listen verpflichtet gewesen wären. Nach unserer Einschätzung gehören die Falken mindestens in die Kategorie 2 eingeordnet, ein wenig dem Steinkauz in der Liste vergleichbar. Ich ersuche Sie deshalb, den Wanderfalken neu zu bewerten und aus sachlichen Gründen erneut in die Rote Liste aufzunehmen“. Am 19.01.2011 antwortete für die Ministerin der Artenschutzreferent Thomas Gall, dass die Kritik nicht nachvollzogen werden könne. Eine nachträgliche Überarbeitung der Liste würde sich außerdem verbieten. Die Autoren der RL wären hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer wissenschaftlichen Zuverlässigkeit weit über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus über jeden Zweifel erhaben. Ich hatte nun erwartet, dass wir eine nachvollziehbare Bewertung erhalten würden, um die Entlassung vielleicht zu verstehen. Das aber ist nicht erfolgt und vermutlich ganz bewusst nicht, weil dann die Fehler der Autoren offenkundig geworden wären, die außerdem sogar falsche Daten verwendeten. Mehr als peinlich, sollte das sein! Weil dieser Zustand aus Sicht des Wanderfalkenschutzes absolut nicht hinnehmbarer ist, werden wir das Thema weiter verfolgen und bei Gelegenheit erneut Einrede halten. Uwe Robitzky
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